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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1: Allgemeines

1) Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der CT-Softwareberatungs GmbH. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die CT-Softwareberatungs GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

2) Auch für künftige Geschäfte gilt die bei Vertragsabschluß neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2: Lieferung

1) Die Lieferung der Software erfolgt dadurch, dass das maschinenlauffähige Programm dem Auftraggeber durch Übergabe des Datenträgers, durch Einlegen in den Rechner oder durch Datenfernübertragung überlassen wird und dass ihm die Dokumentation übergeben wird.

2) Die CT-Softwareberatungs GmbH hält sich an ihr Angebot einen Monat gebunden. Der Auftraggeber hält sich an sein Angebot ebenfalls einen Monat gebunden.

3) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Dies setzt die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Gerät die CT-Softwareberatungs GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er der CT-Softwareberatungs GmbH eine angemessene Frist mit Ablehnungs- androhung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist. Die CT-Softwareberatungs GmbH hat Störungen durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände nicht zu vertreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

4) Die Haftungsbegrenzung gem. Abs. (3) gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von der CT-Softwareberatungs GmbH zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

5) Wenn die CT-Softwareberatungs GmbH auf Mitwirkung und Information des Auftraggebers wartet oder sonst an der Auftragsdurchführung behindert ist (vgl. § 2 Ziffer 3), gelten Lieferungs- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Die CT-Softwareberatungs GmbH wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.

6) Alle Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

7) Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die CT-Softwareberatungs GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3: Auswahl der Produkte und Leistungen

Dem Auftraggeber sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt. Er trägt das Risiko, ob die Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluß durch Mitarbeiter der CT-Softwareberatungs GmbH oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Vorgaben des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.

Über die von der CT-Softwareberatungs GmbH angebotenen Dienstleistungen ist ein gesonderter Vertrag einschließlich der jeweiligen Spezifikationen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

§ 4: Liefergegenstand

1) Die CT-Softwareberatungs GmbH liefert im Auftrag der CT-Softwareentwicklung Kühn KG dem Auftraggeber ein Exemplar der Software (Datenträger mit Programm, Dokumentation) entsprechend der Produktbeschreibung und den Angebotsinformationen. Alternativ kann die Software vom Auftraggeber durch Download über das Internet bezogen werden, der Auftraggeber erhält hierzu die entsprechenden Informationen von der CT-Softwareberatungs GmbH.

2) Die Programme haben den Beschreibungen der Dokumentation zu entsprechen; darüber hinausgehende Eigenschaften der Programme schuldet die CT-Softwareberatungs GmbH nicht.

3) Die Anweisungen der Installationsbeschreibung sind zu beachten.

4) Die technischen Einsatzmöglichkeiten und Bedingungen der Programme entsprechen der Produktbeschreibung.

5) Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der CT-Softwareberatungs GmbH. Die Darstellung in den Vertragsanlagen, Testprogrammen, Dokumentationen usw. sind Beschreibungen und keine Eigenschaftszusicherungen.

§ 5: Mitwirkung des Auftraggebers

1) Der Auftraggeber sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend den Vorgaben der CT-Softwareberatungs GmbH. Er beachtet die Vorgaben der Dokumentation.

2) Der Auftraggeber unterstützt die CT-Softwareberatungs GmbH bei der Auftragserfüllung umfassend und unentgeltlich, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und an Spezifikationen, Tests, Abnahmen usw. mitwirkt. Er gewährt der CT-Softwareberatungs GmbH Zugang zur Hard- und Software und ermöglicht Zugang zur Software mittels Datenfernübertragung, soweit nicht seine wesentlichen Belange entgegenstehen.

3) Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch Ausweichverfahren, Datensicherungen, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse usw.

4) Der Auftraggeber testet gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und auf Verwertbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.

§ 6: Preise und Zahlungsbedingungen

1) Die Preise für die Software-Überlassung (Lieferung) schließen Transport und Verpackung ein. Es gilt der bei Vertragsabschluß gültige Preis. Die CT-Softwareberatungs GmbH behält sich jedoch das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten des Lieferanten – bei der CT-Softwareberatungs GmbH eintreten. Diese wird die CT-Softwareberatungs GmbH dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Bei allen Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.

2) Die Rechnungen der CT-Softwareberatungs GmbH sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Falls die CT-Softwareberatungs GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die CT-Softwareberatungs GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, der CT-Softwareberatungs GmbH nachzuweisen, dass der CT-Softwareberatungs GmbH als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3) Nimmt der Auftraggeber die verkaufte Ware nicht ab, so kann die CT-Softwareberatungs GmbH wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Auftraggeber verbleibt.

4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nicht an Dritte abtreten. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7: Eigentumsvorbehalt

1) Die CT-Softwareberatungs GmbH behält sich das Eigentum am körperlichen Datenträger bzw. der Downloaddatei, auf der die Software aufgezeichnet ist, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderung aus dem Vertrag vor.

2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Auftraggeber auf das Eigentum der CT-Softwareberatungs GmbH bzw. auf die Gläubigerrechte der CT-Softwareberatungs GmbH hinweisen und die CT-Softwareberatungs GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die CT-Softwareberatungs GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die CT-Softwareberatungs GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch die CT-Softwareberatungs GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8: Leistungsfeststellung und Abnahme

Der Auftraggeber wird der CT-Softwareberatungs GmbH unverzüglich, längstens binnen 2 Monate ab Lieferung oder Leistung schriftlich mitteilen, dass die Lieferung und Leistung richtig, vollständig und mangelfrei erfolgten. Die Erklärung darf nur verweigert werden, wenn wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel vorhanden sind. Wenn der Auftraggeber keine Erklärung fristgemäß abgibt oder wenn er die Zahlung ohne Vorbehalt leistet oder mit der operativen Nutzung der Software beginnt, gilt dies als rügelose Übernahme zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der CT-Softwareberatungs GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte auf den Auftraggeber über.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

§ 9: Untersuchungs- und Rügepflicht

1) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.

2) Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit genauer Beschreibung des Problems. Verspätete, unzureichende oder unbegründete Rügen befreien die CT-Softwareberatungs GmbH von Leistungspflichten.

§ 10: Mängel und Nachbesserung

1) Die CT-Softwareberatungs GmbH leistet Gewähr nach den Regeln des Kaufrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

2) Die CT-Softwareberatungs GmbH kann in erster Linie durch Nachbesserung Gewähr leisten. Die Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassung eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass die CT-Softwareberatungs GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist also durch Nachbesserung eine völlige Fehlerbeseitigung möglich. Der Auftraggeber unterstützt die CT-Softwareberatungs GmbH entsprechend § 5. Er muss einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

3) Der Auftraggeber kann im Falle des Kaufes die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung nur verlangen, wenn die (ggf. mehrfache) Nachbesserung durch die CT-Softwareberatungs GmbH fehlgeschlagen ist.

4) Bei Miet- und Leasingverträgen tritt das Recht zur fristlosen Kündigung an die Stelle des Rechts zur Rückgängigmachung des Vertrages. Wenn der Auftraggeber von einem Miet- oder Leasingvertrag zum Kauf übergeht, hat er Gewährleistung, als wenn er das Exemplar der Software von Anfang an gekauft hätte.

5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab der Lieferung der Leistung.

§ 11: Haftung

1) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers als die in § 10 genannten sind, soweit sich nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Die CT-Softwareberatungs GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere haftet die CT-Softwareberatungs GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

2) Die Haftungsbefreiung gem. § 11 (1) gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit entstanden ist, bzw. sofern Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes bestehen.

3) Soweit die Haftung der CT-Softwareberatungs GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12: Export von Software

Inländische bzw. ausländische Gesetze können den Export von Software in bestimmte Länder einschränken, verbieten oder der Genehmigungspflicht unterwerfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor dem Export der Software eine entsprechende Genehmigung der CT-Softwareberatungs GmbH einzuholen und die notwendigen restlichen Voraussetzungen zu schaffen.

§ 13: Verkauf an Privatpersonen, Widerrufsbelehrung

1) Grundsäztlich werden die von der CT-Softwareberatungs GmbH vertriebenen Produkte an Unternehmen verkauft. Bei Verkäufen an Privatpersonen ist auf die in §13(2) – (4) genannte Widerrufsbelehrung hinzuweisen.

2) Privatpersonen können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CT-Softwareberatungs GmbH, Ziegeleiweg 8, 33415 Verl.

3) Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern die versiegelte Verpackung des Datenträgers geöffnet oder beschädigt wurde; bei Download der Software, sowie bei der Freischaltung der Software durch einen Berechtigungsschlüssel.

4) Die Kosten und Gefahr bei einer fristgerechten Rücksendung der gelieferten Sache trägt die CT-Softwareberatungs GmbH.

§ 14: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern sowie Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der CT-Softwareberatungs GmbH.

3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.